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20.05.10 14:23
Neue GasNZV wird kostentreibende Arbitrage nicht abschaffen

By ROLAND SCHMIED

Ausgleichssystem wird weiter die Kunden stark belasten

Essen, 20. Mai 2010 – Die gestern im Kabinett verabschiedete neue Gasnetzzugangsverordnung (GasNZV) soll endlich mehr Wettbewerb im Gasmarkt schaffen. Viele gute Ansätze lassen tatsächlich auf positive Bewegung hoffen. Aber zum notwendigen Ausgleich1 von Ein- und Ausspeisungen ins Gasnetz lässt die Verordnung weiterhin Tore für erhebliche Arbitragegewinne zu Lasten vor allem großer Erdgaskunden offen, so der VIK, die Interessenvertretung industrieller Energiekunden. „Das passt so gar nicht ins Bild der derzeitigen Anstrengungen seitens der Bundesregierung, Finanzjongleuren das Handwerk zu legen. Im Gasmarkt wird „jonglieren“ weiter belohnt werden. So wird es auch in Zukunft günstiger bleiben, Gas durch gezielte Unterspeisung des Bilanzkreises über die Ausgleichsenergie zu beziehen als dafür derzeit teure heizölgebundene Verträge zu benutzen,“ so die VIK-Geschäftsführerin RAin Birgit Ortlieb.

Für Erdgaskunden ist vor allem durch diese Möglichkeit, Regelenergie und normale Liefermengen gegeneinander zu „arbitrieren“, die Regelenergieumlage2 seit 2008 zum Teil um das 19-fache gestiegen. Insgesamt rund eine halbe Mrd. Euro unnötige Mehrkosten3 müssen die Endkunden so jährlich tragen. „Und doch schiebt der Kabinettsbeschluss zur GasNZV hier keinen Riegel vor. Die richtigen Eckpunkte dazu fehlen in der GasNZV,“ so Birgit Ortlieb weiter.

So wird sich an der systematischen Unterspeisung des Netzes nichts ändern. Die dadurch im Gasnetz entstehenden Fehlmengen müssen vom Netzbetreiber als Regelenergie zugekauft werden. Nach eigenen Angaben hat z.B. NetConnect Germany allein im Februar für 60 Mio. Euro Fehlmengen ausgleichen müssen. Diese Kosten werden per Regelenergieumlage über alle Verbraucher sozialisiert.

Grund für dieses bewusste „Jonglieren“ zulasten aller Kunden ist die Tatsache, dass die Beteiligten die Preise im Vorfeld ihrer Transaktionen kennen. Wäre dies nicht der Fall – wie etwa im Strommarkt – wäre das „Jonglieren“ gar nicht möglich. Die GasNZV könnte dieses „Jonglieren“ beenden. Aber in der bisherigen Fassung fehlen die entsprechenden klaren Vorgaben. Warum, ist unklar.

VIK fordert ein Ende der Kostenaufblähung durch Arbitrage und ein verursachungsgerechtes und kosteneffizientes System zur Bilanzierung im Gasbereich. Entsprechende Vorschläge – insbesondere symmetrische Preise für Ausgleichsenergie, die an den Systemzustand des Netzes gekoppelt und dadurch nicht vorab bekannt sind – haben der VIK und der VCI bereits seit langem erarbeitet. „Im Strommarkt haben sich solche Regelungen längst bewährt. Und auch für den Gasmarkt wäre das der einzig richtige Schritt für echten Wettbewerb,“ appelliert Birgit Ortlieb an die Politik.

1 Bilanzierung

2 Regelenergieumlage: Entgeltkomponente des Bilanzierungssystems GABi Gas

3 600TWh x 0,8 Euro/MWh = 480. Mio. Euro (VIK-Abschätzung der regelenergieumlagefähigen Menge: 600TWh)






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