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28.07.10 14:16
Unverhältnismäßige Steuererhöhung geplant: Stromsteuer soll um 500 und 1000 % angehoben werden

By ROLAND SCHMIED
Essen, 28. Juli 2010 – Die Energiesteuer für Unternehmen des produzierenden Gewerbes soll 2010 um über 500 und 2011 um über 1000 Prozent erhöht werden. So jedenfalls die schlichte Idee des aktuellen Entwurfs der zukünftigen Ökosteuergesetzgebung. Die Haushaltslage des Bundes sei angespannt, daher sollen die Unternehmen des produzierenden Gewerbes mehr bezahlen, so in dem Diskussionsentwurf zum Haushaltsbegleitgesetz nachzulesen. Nach Lesart des BMF handle es sich nicht um eine Steuererhöhung für die betroffenen Unternehmen, sondern um ein Abschmelzen von Subventionen; eine aus Sicht des VIK, der Interessenvertretung der industriellen Energiekunden, falsche Bewertung.
Die Unternehmen des produzierenden Gewerbes zahlen bereits mehr Energie- bzw. Ökosteuer als es nach den EU-Mindeststeuersätzen notwendig wäre. Zur Erhaltung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit wurde der sogenannte Spitzensteuerausgleich eingeführt und hat daher weiterhin seine Berechtigung. Nach dem aktuellen Ökosteuerentwurf würden sich die Belastungen der betroffenen Unternehmen 2011 und 2012 extrem erhöhen: siehe Bild
Der Staat braucht Geld, also wird die Ökosteuer auf Energie mal schnell zum Stichtag 1. Januar 2011 verfünffacht und ein Jahr später sogar verzehnfacht. Wer soll das ad hoc aufbringen? Eine gefährliche Idee! Nicht nur, weil damit die Bundesrepublik Deutschland die geltende und nachweislich erfolgreiche Klimavereinbarung2) mit der Deutschen Wirtschaft bricht, sondern auch, weil sie sich selbst den Boden wegzieht, auf dem sie steht.
„Wir sind verhältnismäßig gut durch die Krise gekommen, dank der gesunden Struktur in Deutschland – wesentlich bestimmt durch das produzierende Gewerbe. Was die Banken nicht kaputt gekriegt haben, greift jetzt das Finanzministerium an. Wo bleibt da das nötige wirtschaftspolitische Verständnis?“, fragt die VIK-Geschäftsführerin Birgit Ortlieb.
1)10 GWh (z.B. Unternehmen der Metallverarbeitung mit rund 50 Mitarbeitern)
100 GWh Jahresstrombedarf (z.B. Unternehmen der Eisengießerei oder Lebensmittelverarbeitung mit etwa 100 bis 200 Mitarbeitern)
1.000 GWh (z.B. Papier- oder Aluminiumunternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern)
2) Mit dieser Vereinbarung hat sich die Industrie im Gegenzug zu den Steuerentlastungen zu wirkungsvollen Klimaschutzmaßnahmen verpflichtet, welche durch jährliches Monitoring an die Bundesregierung vom RWI – Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung – auch nachgewiesen sind.
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