Der VIK ruft dazu auf, Fortschritte beim Energieeffizienzgesetz nicht durch verpasste Gelegenheiten einzubüßen

Berlin, 06. April 2023.  Der VIK – Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. sieht Fortschritte beim neuen Entwurf des geplanten Energieeffizienzgesetzes, da er gegenüber früheren Versionen deutlich der praxisnäher ist. Insbesondere ist zu begrüßen, dass die Pflicht zur Umsetzung von Energieeffizienzmaßnahmen entfallen ist.

Christian Seyfert, Hauptgeschäftsführer des VIK, hält hierzu fest: „Gerade energieintensive Unternehmen haben ein großes Eigeninteresse an Energieeffizienz, besonders in Zeiten hoher Energiepreise. Deshalb investieren sie bereits seit vielen Jahren in effiziente Technologien. Eine gesetzliche Pflicht ist daher überflüssig.“

Mehr Effizienz bedeutet nicht immer eine Einsparung von Energie, denn Unternehmen nutzen diese meist, um bei gleichem Energieeinsatz mehr zu produzieren.
Eine Verpflichtung zur Umsetzung der Maßnahmen hätte die Unternehmen zudem bei verschiedenen Förderprogrammen in Schwierigkeiten gebracht, da diese regelmäßig freiwillige Energieeffizienzmaßnahmen als Gegenleistung einfordern. Ohne die Freiwilligkeit wäre bei den alten Entwürfen der Zugang zur Förderung mit entsprechenden Folgen für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen entfallen.

Gut findet der VIK zudem, dass in der Politik die Erkenntnis gereift ist, dass klimaneutrale Anlagen nach heutigem Stand der Technik oft mehr Energie verbrauchen als konventionelle Anlagen. Daher ist es erfreulich, dass klimaneutrale Unternehmen von strengen Vorgaben ausgenommen werden sollen und zugleich Rechtssicherheit darüber geschaffen werden soll, welche Unternehmen als klimaneutral gelten. Die Verordnung, die dies umsetzte, müsse sorgfältig vorbereitet werden, so der Verband.

Allerdings lasse die Bundesregierung im Entwurf auch einige Gelegenheiten verstreichen. So könnte die Definition von Wirtschaftlichkeitskriterien für Energieeffizienzmaßnahmen in diesem Gesetz genutzt werden, um den bisherigen Wildwuchs verschiedener Anforderungen in den Förderprogrammen des Bundes zu beenden. „Die verschiedenen Berechnungsmethoden und Amortisationszeiten bedeuten zusätzliche Bürokratie. Eine Vereinheitlichung dieser Regeln im Rahmen dieses Gesetzgebungsprozesses wäre daher sinnvoll. Das Energieeffizienzgesetz kann einen echten Mehrwert schaffen – wenn bestimmte Anpassungen kommen“, so Christian Seyfert. Umgekehrt kann auch das Energieeffizienzgesetz noch umsetzungsfreundlicher werden, indem die vorgesehene aufwändige Berechnung bei kleinen Projekten entfällt und bei mittleren einem vereinfachten Verfahren unterworfen wird, wie es in den meisten Unternehmen bereits gängige Praxis ist.

Wenn das Gesetz noch sicherstelle, dass Unternehmen keine Geschäftsgeheimnisse veröffentlichen müssen und auch die Nutzung von Abwärme einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung unterliegt, dann habe das Gesetz gute Erfolgsaussichten. „Am Ende des Tages haben Unternehmen und Gesellschaft gleichermaßen ein Interesse an Energieeffizienz“, meint Christian Seyfert. Das Regelwerk muss daher pragmatisch sein und die richtigen Anreize setzen.