Auslaufen der Verordnung zu Abschaltbaren Lasten: Geplante Fachfolgeregelung muss breitem Anwenderkreis zugänglich sein

Berlin, 30.06.2022. Heute ist offiziell der letzte Tag an dem die Verordnung zu abschaltbaren Lasten (AbLaV) angewendet werden kann. Damit fehlt den Übertragungsnetzbetreibern ab Juli ein wichtiges marktbasiertes Instrument zur Stabilisierung des Stromsystems.

Mit dem Auslaufen sind marktbasierte Reaktionen der Industrie zur Systembilanzstützung nicht mehr möglich. VIK-Hauptgeschäftsführer Christian Seyfert: „Aus Sicht des VIK und seiner Mitgliedsunternehmen ist es riskant, auf die von den Unternehmen bereitgestellte Flexibilität zu verzichten. Insbesondere in Zeiten der Ausrufung der ‚Alarmstufe Gas‘ und einer akut drohenden Gasmangellage, ist es fahrlässig, sehenden Auges auf die von den Unternehmen bereitgestellte Flexibilität zur Stützung der Systemsicherheit zu verzichten.“ Der VIK hat sich stets für eine Ausnahmeregelung zur Verlängerung der AbLaV eingesetzt, um so die Zeit zu überbrücken, bis eine Nachfolgeregelung in Kraft getreten ist.

Der VIK spricht sich dafür aus, die Teilnahme an einer Nachfolgeregelung einem möglichst breiten Anwenderkreis zu ermöglichen. Neben Anlagen aus bestimmten Branchen, die in wenigen Sekunden abschalten können, sollten ebenfalls Branchen berücksichtigt werden, deren Anlagen über einen längeren Zeitraum abgeschaltet werden können. Darüber hinaus sollte bei dieser Betrachtung der Standort des betroffenen Werkes und somit sein potenzieller Beitrag zur regionalen Netzstabilität berücksichtig werden. Damit würde ein zusätzlicher Beitrag zum Engpassmanagement geleistet werden.

In einem durch erneuerbare Energien zunehmend fluktuierendem Stromangebot, sollte auch auf der energieintensiven Nachfrageseite mehr Flexibilität gehoben werden. Dabei gilt es zu beachten, dass die Bereitstellung von Flexibilität nicht Kerngeschäft von Industrieunternehmen ist und daher auch entsprechend vergütet werden muss.

Abschaltbare Lasten haben in den letzten zehn Jahren wichtige Beiträge geleistet, um die Stromnetze stabil zu halten. Die AbLaV ermöglichte den Stromübertragungsnetzbetreibern (ÜNB), in den operativen Betrieb von stromintensiven Industriebetrieben einzugreifen und Produktionsanlagen für einen gewissen Zeitraum herunterzufahren, um den Stromverbrauch kurzfristig zu reduzieren. Abschaltbare Lasten waren somit Teil eines Instrumentariums, das dazu diente, auftretenden Gefährdungen oder Störungen der Sicherheit oder Zuverlässigkeit des Elektrizitätsversorgungssystems begegnen zu können. Übertragungsnetzbetreiber haben seit Einführung der AbLaV bis zum heutigen Tage in kritischen Situationen in mehr als 450 Fällen Abrufe vorgenommen.