Der vorliegende Hausentwurf des Bundesumweltministeriums vom 6.9.2016 zum Klima-schutzplan 2050 (KSP 2050) hat zwar keinen verbindlichen Rechtscharakter, er definiert aber die „klimaschutzpolitischen Grundsätze und Ziele der Bundesregierung“ bis 2050.
Dass ein solch zentrales Handlungsinstrument zukünftiger deutscher Politik, mit Auswirkungen auf alle Wirtschafts- und Lebensbereiche, weder durch einen wirklichen und hinreichenden Beteiligungsprozess noch mittels Parlamentsbeteiligung etabliert werden soll, bewertet VIK aus demokratischer Sicht weiterhin höchst kritisch.
Im Übergang vom zweiten zum jetzt dritten Hausentwurf ist die neu eingeführte Präambel grundsätzlich positiv zu bewerten. Positiv ist insbesondere die Klarstellung, dass der KSP 2050 eine „Orientierung für die Umsetzung der langfristig angelegten Klimaschutzstrategie Deutschland“ darstellen soll und nicht mehr einen „detaillierten Masterplan“, der die nationale Industriepolitik unseres Landes für die nächsten Jahrzehnte vorentscheidet. Allerdings spiegeln sich diese und weitere positive Ausführungen in der Präambel nicht entsprechend im folgenden Hauptteil und insbesondere in den Kapiteln für die Sektoren Industrie und Energiewirtschaft wieder. Hier wurde eine weitere Chance ausgelassen, den KSP 2050 auf einen breiteren gesellschaftspolitischen Konsens zu stellen. So wurden Anregungen und Bedenken der Verbände sowie des Bundeskanzleramtes und diverser Bundestags-abgeordneter nicht ausreichend berücksichtigt. Zusammenfassend ist Folgendes festzustellen:
- Weiterhin muss der nach wie vor enthaltene Hinweis zum IPCC-Szenario und der Forderung einer nahezu vollständigen Dekarbonisierung weltweit bis 2050 als eine Klimazielverschärfung verstanden werden. Formulierungen wie die Zielstellung einer unilateralen „weitgehenden Treibhausgasneutralität bis 2050“ sollten entsprechend gestrichen werden. Hierzu gehört auch der Hinweis, dass Deutschland sich am oberen Rand des EU-Klimaschutzzieles (heißt 95% Treibhausgasminderung gegenüber 1990) orientieren soll.
- Es fehlt an der konkreten Einbeziehung von Kosten. So fehlt es zum Beispiel an Aus-führungen von notwendigen Folgenabschätzungen zu den jeweiligen Maßnahmen-optionen, um ökologischen und sozialen auch wirtschaftliche Belange gegenüber zu stellen. Dies umfasst u.a. sowohl den angekündigten „Paradigmenwechsel“ Erneuerbare Energien und Energieeffizienz künftig als „Standard für Investitionen“ einzuziehen, wie auch das Einführen eines systematischen Klimareportings.
- Die nach wie vor geforderte vollständige Umstellung der Stromerzeugung auf Erneuerbare Energien geht nicht auf das Thema der Versorgungssicherheit ein und bietet hierfür auch keine Lösungen an.