VIK-Short Paper zum nationalen CO2-Preis
Nationaler CO2-Mindestpreis gefährdet die deutsche Industrie nachhaltig

Vor den Bundestagswahlen im Herbst 2017 diskutieren verschiedene Parteien die Einführung eines nationalen CO2-Mindestpreises. Ursächlich für diesen Vorstoß ist der sinkende Preis für CO2-Zertifikate, der seit 2016 stets unter 7 Euro pro Zertifikat liegt. Die Vorschläge basieren auf der Annahme, dass nur ein zusätzlicher nationaler CO2-Mindestpreis ausreichend Anreiz für Unternehmen schaffen könne, in CO2-arme Technologie zu investieren, da so die Kosten für CO2-intensive Produktionsprozesse entsprechend teurer würden.

In dem 2016 verabschiedeten Klimaschutzplan 2050 hatte sich die Bundesregierung jedoch explizit zum europäischen Emissionshandelssystem (EU ETS) als marktbasiertes Instrument bekannt. Derzeit wird das EU ETS in einem Trilog-verfahren umfassend reformiert. Bei der Reform geht es insbesondere darum, das Mengengerüst an CO2-Zertifikaten dergestalt zu verändern, dass dadurch stärkere Preisanreize für eine beschleunigte CO2-Minderung gesetzt werden. Nach der Justierung der Rahmenbedingungen für das EU ETS sollen dann wie ursprünglich beabsichtigt die Marktkräfte über den Zertifikatpreis bestimmen.

Die neuerlich in Deutschland diskutierte Einführung eines staatlich gesetzten Mindestpreises für CO2 würde den marktbasierten EU-Emissionshandel jedoch aushöhlen. Der CO2-Preis ergibt sich im EU ETS aus Angebot und Nachfrage und hält Unternehmen damit dazu an, kosteneffizient zu handeln – ergo in CO2-arme Technologie zu investieren, um keine zusätzlichen Zertifikate kaufen zu müssen. Das EU ETS erfüllt damit bereits heute seine Lenkungswirkung. Eingriffe in den freien Zertifikatemarkt – insbesondere rein nationale – wie die eines Mindestpreises für CO2 verteuern den Zertifikatpreis und könnten damit theoretisch Investitionen in klimaschonendere Produktionsverfahren lohnenswert machen. Durch die verteuerten Zertifikate wird allerdings das Gesamtbudget von Unternehmen geschmälert und damit die Intention der Politik konterkariert, zusätzliche Investitionen anzureizen. Vielmehr werden sich diese veränderten Rahmenbedingungen negativ auf Investitionsentscheidungen für den Wirtschaftsstandort Deutschland auswirken, da sie die Produktion in Deutschland gegenüber anderen Standorten verteuern. Zudem ergeben sich durch einen nationalen CO2-Mindestpreis weder auf europäischer noch auf globaler Ebene klimawirksame Effekte. Allenfalls werden Emissionen verschoben und die heimische Industrie benachteiligt. Im Extremfall ergäbe sich innereuropäisches Carbon-Leakage.

So lange ein CO2-Mindestpreis nicht international durchsetzbar ist und weltweit kein einheitliches Niveau an CO2-Kosten existiert, muss der europäische Emissionshandel als marktorientiertes und kosteneffizientes Instrument im Kern der deutschen Politik für Klimaschutzbemühungen stehen. Nur so kann ein nachhaltiger Schutz vor Industrieabwander-ung gewährleistet werden. Der VIK und seine Mitgliedsunternehmen unterstützen die Bundesregierung daher darin, sich wie im Klimaschutzplan 2050 festgelegt den europäischen Emissionshandel als zentrales Klimaschutzinstrument zu stärken.

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