VIK-Stellungnahme Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider – 42. BImSchV (BR-Drucksache 242/17 vom 23.03.2017)

Allgemeines

Die von der Bundesregierung vorgelegte Verordnung soll Vorsorge vor einer Infektion mit Legionellen schaffen, die durch Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassab-scheidern verbreitet werden könnten. Um eine solche Ausbreitung möglichst zu vermeiden, sieht die Verordnung entsprechende Überwachungsmaßnahmen sowie Anforderungen an Errichtung und Betrieb dieser Anlagen vor. Diese Regelungen sollten jedoch berück-sichtigen, dass bisher wissenschaftliche Erkenntnisse fehlen, die in der Praxis einen wirksamen Gesundheitsschutz belegen. Außerdem ist der bürokratische Aufwand für Behörden und Unternehmen alleine für die voraussichtlich 30.000 – 50.000 Verduns-tungskühlanlagen auf ein Minimum zu reduzieren.

Für eine praxisgerechte und bürokratiearme Verordnung schlägt der VIK folgende Änderungen vor:

  • In die Verordnung ist eine Klausel aufzunehmen, die eine Überprüfung der Ange-messenheit der Regelungen für einen wirksamen Gesundheitsschutz vorsieht.
  • Unter Berücksichtigung der Schwankungsbreite bei der Bestimmung der Legionellen-konzentration, die Gewässerbelastung durch Biozide sowie unter Abwägung des Auf-wandes für technische Maßnahmen und möglichem Gefährdungspotential ist der Prüf-wert 1 zu streichen und der Prüfwert 2 anzuheben.

Zur gesamten Stellungnahme