VIK-Stellungnahme zur Verordnung zur Regelung des Verfahrens der Beschaffung, des Einsatzes und der Abrechnung einer Kapazitätsreserve (Kapazitätsreserveverordnung – KapResV)

Zusammenfassung

Der Referentenentwurf der Kapazitätsreserveverordnung (KapResV) setzt die in § 13h des Energiewirtschaftsgesetzes (in der Fassung des Gesetzentwurfes zum Strommarktgesetz) enthaltene Verordnungsermächtigung zum Kapazitätssegment der Kapazitäts- und Klimareserve um und enthält Regelungen zum Teilnehmerkreis, zur Beschaffung und zum Einsatz der Kapazitätsreserve sowie zur Kostentragung. Angesichts der derzeit bestehenden Überkapazitäten hält VIK die Einführung einer Kapazitätsreserve zum jetzigen Zeitpunkt nicht für erforderlich. Da sie offenbar dennoch eingeführt werden soll, sollte darauf geachtet werden, dass sie nicht überdimensioniert wird und Beschaffung und Einsatz nach wettbewerblichen Kriterien erfolgen und kosteneffizient ausgestaltet werden. Daher sollte der Teilnehmerkreis im Rahmen des technisch Erforderlichen möglichst weit gezogen werden.

Grundsätzliches

Aus Sicht des VIK ist eine Kapazitätsreserve zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich. Derzeit bestehen ausreichend Überkapazitäten, um die Versorgung zu sichern. Darüber hinaus sichern eine Vielzahl von Unternehmen schon heute Versorgungssicherheit mit eigenen Erzeugungsanlagen oder mit langfristig vertraglich gesicherten Erzeugungskapazitäten ab. Eine zusätzliche Reserve würde daher lediglich zu zusätzlichen Kostenbelastungen führen, ohne einen positiven Zusatznutzen für die Versorgungssicherheit mit sich zu bringen.

Die im Referentenentwurf der KapResV vorgesehene wettbewerbliche Ausgestaltung der Beschaffung ist grundsätzlich zu begrüßen. Die Teilnahmebedingungen sollten jedoch offener ausgestaltet werden, um auch Anlagen, die mittelbar in ein Netz der allgemeinen Versorgung einspeisen (d.h. in geschlossenen Verteilnetzen oder Kundenanlagen angeschlossen sind) eine Teilnahme zu ermöglichen. Dies würde wettbewerbsverstärkend und damit kostendämpfend wirken.

Bei einem möglichen Einsatz von Kapazitätsreserveanlagen sollte darauf geachtet werden, dass immer nur das notwendige Volumen an Reserve aktiviert bzw. abgerufen wird, so dass ein kostenträchtiges „Zuviel“ an Reserveeinsatz vermieden und der erforderliche Redispatch von im Strommarkt befindlichen Anlagen möglichst eingeschränkt wird.

Im Hinblick auf die Kostenerstattung ist zu begrüßen, dass die Vergütung für die Vorhaltung wettbewerblich ermittelt wird.

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