Weitere Hinweise
Das Maßnahmenpaket des Bundeswirtschaftsministeriums
Das Bundeswirtschaftsministerium hat umfangreiche Hilfsmaßnahmen zur Stützung der Wirtschaft auf den Weg gebracht. Alle Details finden Sie auf der Sonderseite des Ministeriums: www.bmwi.de
Bundesnetzagentur: Fristen für Monitoring Energie 2020 und Marktkommunikation
Monitoring Energie 2020
Für die Datenerhebung zum Monitoring Energie wird die in den vergangenen Jahren üblicherweise gesetzte Frist aufgrund der aktuellen Situation (Corona-Virus) um fünf Wochen bis zum 02. Juni 2020 verlängert. Weitere Informationen finden Sie hier.
Datenformate zur Abwicklung der Marktkommunikation
Kommt es in Fällen hoher pandemiebedingter Auslastung der vor Ort tätigen Mitarbeiter in Einzelfällen zur Überschreitung der entsprechenden Prozessfristen, so werden die Beschlusskammern dies bei entsprechender Dokumentation angesichts der aktuellen Gesamtsituation mit dem erforderlichen Augenmaß handhaben und ihr Aufgreifermessen entsprechend zurückhaltend ausüben. Weitere Informationen finden Sie hier.
BAFA: Hinweis zur materiellen Ausschlussfrist 2020 der Besonderen Ausgleichsregelung
Das BAFA ist sich bewusst, dass die Auswirkungen der Corona-Pandemie die Einhaltung der materiellen Ausschlussfrist (30.06.2020) unmöglich machen können. Wenn eine vollständige Antragstellung, insbesondere die Einreichung der fristrelevanten Unterlagen „Wirtschaftsprüfervermerk“ und „Zertifizierungsbescheinigung“, wegen der Auswirkungen der Corona-Pandemie nicht ordnungsgemäß bis zum 30.06.2020 erfolgen kann, wird das BAFA diese Umstände als „höhere Gewalt“ werten und Nachsicht gewähren.
Die betroffenen Unternehmen sind verpflichtet, die ordnungsgemäße Antragstellung unverzüglich nachzuholen und bei Antragstellung dem BAFA die Umstände mitzuteilen, warum die Auswirkungen der Corona-Pandemie eine fristgerechte Antragstellung nicht ermöglichten. Weitere Informationen finden Sie hier.
DEHSt: Aktuellen Fristen im Europäischen Emissionshandel und in der Strompreiskompensation
Sollten Fristen aufgrund der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus (Sars-CoV-2) und der zu dessen Eindämmung ergriffenen Maßnahmen im Einzelfall nachweislich nicht eingehalten werden, wird die DEHSt dieses im weiteren Vollzug des Europäischen Emissionshandels oder der Strompreiskompensation berücksichtigen. Insbesondere betrifft dies im Einzelfall die Festsetzung einer Zahlungspflicht wegen einer Abgabepflichtverletzung oder die Verhängung von Bußgeldern wegen Ordnungswidrigkeiten, wenn die Pflichten nachweislich u.a. wegen der Erkrankung oder des Ausfalls von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern aufgrund der Sars-CoV-2-Pandemie nicht rechtzeitig erfüllt wurden. Die DEHSt erwartet diesbezüglich Entscheidungen seitens der EU oder der Europäischen Kommission. Weitere Informationen finden Sie hier.
KfW:
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Manager magazin: Leitfaden für Firmen in der Liquiditätskrise
Weitere Informationen finden Sie hier.
Hotlines:
Infotelefon des Bundesgesundheitsministeriums zum Coronavirus
Telefon: 030 346465100
Mo – Do 8:00 bis 18:00 Uhr und Fr 8:00 bis 12:00 Uhr
Hotline des Bundeswirtschaftsministeriums für allgemeine wirtschaftsbezogene Fragen zum Coronavirus:
Telefon: 030 18615 1515
Mo – Fr 9:00 bis 17:00 Uhr
Hotline zu Fördermaßnahmen des BMWi
Tel: 030 18615 8000
Mo – Do 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr
E-Mail: foerderberatung@bmwi.bund.de
Hotline der KfW für gewerbliche Kredite
Tel: 0800 539 9001
Mo – Fr 8:00 bis 18:00 Uhr