EEG-Novelle: Rechtsunsicherheiten beheben, wirtschaftliche Wasserstofferzeugung ermöglichen

Der VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. begrüßt grundsätzlich den vorgelegten Entwurf zur Novellierung des EEG, insbesondere die geplanten Maßnahmen, mit denen die pandemiebedingten Auswirkungen auf die Industrie, berücksichtigt werden. „Wichtig sind die im Entwurf vorgesehenen Erleichterungen hinsichtlich der Einhaltung von Fristen, um die für die Unternehmen existenzsichernden Entlastungen zu erhalten“, erläutert Christian Seyfert, Geschäftsführer des VIK. „Im aktuellen Krisenmodus können viele Unternehmen zusätzliche Belastungen nicht mehr schultern. Vielmehr stehen Einsparungen und häufig auch Umstrukturierungen zur Sicherung des Geschäftsbetriebs auf der Tagesordnung. Hier sollte dringend ein Bestandsschutz für bestehende Anlagen geschaffen werden, um den Verlust einmal gewährter Entlastungen zu vermeiden.“

„Neben coronabedingten Erleichterungen muss die Novellierung des EEG vor allem auch dazu genutzt werden, bestehende Rechtsunsicherheiten aus dem EEG 2017 zu beheben“, fordert Christian Seyfert. „Unter anderem die Nutzung von Eigenstrom muss wieder klar geregelt werden, damit langwierige Rechtsstreitigkeiten vermieden werden.“ Aufgrund der Rechtsunsicherheit aus dem EEG 2017 wurden seitens der Übertragungsnetzbetreiber und die Regulierungsbehörden gerichtliche Verfahren eröffnet, die alle Akteure zusätzlich belasten.

Darüber hinaus müssen die Erzeugung und Nutzung von Erneuerbaren Energien durch die Industrie noch stärker wirtschaftlich angereizt werden. „Insbesondere die strombasierte Wasserstofferzeugung muss planbar von der EEG-Umlage entlastet werden, beispielsweise durch den barrierefreien Zugang gemäß Besonderer Ausgleichsregelung“, sagt Christian Seyfert.

Hier gelangen Sie zur Stellungnahme des VIK zum Entwurf der EEG-Novelle 2021.