VIK begrüßt Einigung zu dezentraler Einspeisevergütung und fordert weitere Netzentgelt-Modernisierungsschritte nach der Bundestagswahl

Der VIK Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. begrüßt die Beibehaltung der vermiedenen Netzentgelte für steuerbare Energieerzeugungsanlagen, die heute im Bundestag mit dem Netzentgeltmodernisierungsgesetz beschlossen wurde. Gleichzeitig bedauert der Verband, der industrielle und gewerbliche Energieverbraucher repräsentiert, dass das Gesetz nur Ausschnitte einer gänzlich zu modernisierenden Netzentgeltsystematik aufgreift.

„Wir sind froh, dass sich die Regierungskoalition darauf geeinigt hat, die energiewirtschaftlich absolut sinnvolle dezentrale Einspeisevergütung für steuerbare Erzeugungsanlagen vorerst beizubehalten“, kommentiert Barbara Minderjahn, Geschäftsführerin des VIK. „Das schafft auch für die Anlagenbetreiber in der Industrie Investitions- und Planungssicherheit.“

Im Rahmen der Einigung zur bundesweiten Vereinheitlichung begrüßt der VIK die Reduzierung der Übertragungsnetzentgelte um 1,2 Mrd. € durch die Herausnahme der originär energiewendebedingten Offshore-Anbindungskosten. Dies führt zur Minderung der Mehrbelastung der energieintensiven Unternehmen.

„Unabhängig von der erzielten Einigung verpasst die große Koalition mit dem NEMoG den entscheidenden Wurf bei der eigentlich vorgesehenen Modernisierung der Netzentgelte“, bemerkt die VIK-Geschäftsführerin Barbara Minderjahn jedoch. „So wurden wichtige Themen wie die Abschaffung von Flexibilitätshemmnissen bei Verbrauchern oder die Zuschaltung von Lasten im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens gar nicht erst diskutiert. Hier besteht nach der Bundestagswahl dringender Nachholbedarf.“