VIK-Position zur Überprüfung der EU-Vorschriften für erneuerbare Energien

Die folgenden Aspekte sollten berücksichtigt werden:

Anpassung des EE Ausbauziels für 2030 von 32 % auf mindestens 40 %

Grundsätzlich merken wir an, dass die Vorgabe von THG-Minderungen Zielvorgaben in anderen Regelungen obsolet macht, denn die Wirkung in Sachen Klimaschutz wird allein durch die THG-Minderung geregelt. Der VIK begrüßt dennoch die Anpassung des EE-Ausbauziels für 2030 von 32 % auf mindestens 40 %, möchte jedoch darauf hinweisen, dass dazu nicht nur Zielvorgaben, sondern auch marktwirtschaftliche An-reize zum weiteren Ausbau notwendig sind. Ein Mangel von hinreichenden EE-Men-gen darf nicht zum Hemmnis der industriellen Transformation führen.

Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Schaffung eines geeigneten regulatorischen Rahmens

Die Verpflichtung der Mitgliedstaaten zur Schaffung eines geeigneten regulatorischen Rahmens befürwortet der VIK, da dies die Absicht unterstreicht, nationale Rahmen für die Erreichung der jeweils notwendigen EE-Kapazitäten zu schaffen. Die Stärkung von PPAs sowie Beseitigung von Hindernissen im Zusammenhang mit Genehmigungsverfahren für diese Zielerreichung wird ebenso begrüßt. Dabei könnten in Ergänzung von PPAs auch Herkunftsnachweise ohne zwingende Kopplung an eine EE-Anlage zusätzlich zur Steigerung des EE-Ausbaus führen.

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