Stellungnahme zum Entwurf eines dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes (NEP Wasserstoff und Erdgas)

Zusammenfassung

Mit dem Entwurf eines dritten Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsgesetzes hat die Bundesregierung die rechtliche Grundlage für eine integrierte Netzentwicklungsplanung für Wasserstoff und Erdgas vorgelegt. Dies ist neben der Planung und dem Aufbau des Wasserstoffkernnetzes ein wichtiger weiterer Schritt für einen zügigen Hochlauf der Wasserstoffnetzinfrastruktur.

Die enge Verzahnung der Netzentwicklungsprozesse für Wasserstoff und Erdgas sowie die bessere zeitliche Synchronisierung mit der Stromnetzentwicklungsplanung wird begrüßt. Die Schaffung eines turnusmäßigen Netzentwicklungsprozesses für den Aufbau des Wasserstoffnetzes über die im Kernnetz hinausgehenden Infrastrukturen hinaus erscheint in einer ersten Bewertung sinnvoll. Eine stärkere Kohärenz zwischen Infrastrukturplanung sowie dem Ausbau von erneuerbarer Erzeugung, steuerbarer Kapazität und die Aktivierung freiwilliger nachfrageseitiger Flexibilitäten, also auch mit dem Strombereich, sollte in Zukunft noch stärker angestrebt werden.

Offen bleibt im vorliegenden Entwurf die wichtige Frage der Finanzierung und Netzkostentragung des Wasserstoffkernnetzes. In der bisherigen Diskussion liegt der Fokus insbesondere auf der Einführung eines Amortisationskonto-Modells, das eine staatliche Zwischenfinanzierung und zeitliche Streckung der Hochlaufkosten vorsieht. Ein Finanzierungskonzept sollte zeitnah vorgelegt und mit einer ausreichenden Rückmeldefrist zur Konsultation gestellt werden.

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