VIK-Stellungnahme zum Referentenentwurf zum Bundes-Klimaschutzgesetz

Im Koalitionsvertrag haben sich die Regierungsparteien 2018 darauf geeinigt, den Klimaschutzplan 2050 mit den für die Sektoren festgelegten 2030-Zielen und Maßnahmenpaketen umzusetzen. Als branchenübergreifender Verband der Industrieunternehmen, deren Wertschöpfung mit hohem Energieeinsatz verbunden ist, vertritt der VIK die Auffassung, dass das Schaffen einer kohlenstoffneutralen Gesellschaft im 21. Jahrhundert notwendig ist, um unseren Wohlstand langfristig zu erhalten. Dabei muss die absolute Reduktion der Treibhausgas-Emissionen ökologisch effektiv und ökonomisch effizient gelingen. Garant dafür ist ein regulatorischer Rahmen, der sicherstellt, dass deutsche Unternehmen mit ihren Wertschöpfungsketten im internationalen Wettbewerb bestehen können. Der vorliegende Referentenentwurf zum Bundes-Klimaschutzgesetz berücksichtigt diese Prämissen eines vereinbarten Klimaschutzes jedoch nicht. So schwächen einige Aspekte des vorliegenden Referentenentwurfs die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Industrie und bergen das Risiko negativer Konsequenzen für den Klimaschutz:

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