VIK-Stellungnahme zur Drittmengenabgrenzung – Messung, Schätzung und Bagatellen

Die neuen Regelungen zur Drittmengenabgrenzung, welche mit Inkrafttreten des Energiesammelgesetzes am 14.12.2018 Eingang in das EEG und weitere energierechtliche Gesetze gefunden haben, sehen pragmatische Ansätze bei der Weiterleitung von Strom von stromintensiven Unternehmen an Dritte in der Besonderen Ausgleichsregelung und in Fällen der Eigenstromversorgung vor. Die Regelungen zu den geringfügigen Stromverbräuchen Dritter und zur Messung und Schätzung werden daher vom VIK grundsätzlich begrüßt. Allerdings bestehen in der praktischen Anwendung der Regelungen noch gravierende Rechtsunsicherheiten, welche bei den betroffenen Unternehmen zu erheblichem bürokratischem Aufwand führen. Hier sieht der VIK dringenden Handlungsbedarf und schlägt daher im Folgenden pragmatische und praxistaugliche Lösungsansätze vor, wie dieser Aufwand kurzfristig minimiert werden kann.

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